Exklusive barrierefreie 3 Zimmer-Wohnung im 2. OG mit Fahrstuhl in Heide, Kreis Dithmarschen
ImmoNr | 2025143 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Miete |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Etagenwohnung |
PLZ | 25746 |
Ort | Heide |
Land | Deutschland |
Etage | 2. OG |
Baujahr | 2022 |
Wohnfläche | 75 m² |
Anzahl Zimmer | 3 |
Befeuerung | Solar |
Heizungsart | Solar-Heizung |
Balkon | Ja |
Kaltmiete | 845 € |
Nebenkosten | 330 € |
Warmmiete | 1.175 € |
Heizkosten | 120 € |
Kaution | 2.535 € |
Objektbeschreibung
Die neuwertige Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines ruhigen barrierefreien Mehrfamilienhauses in Heide, Kreis Dithmarschen. Fahrstuhl vorhanden. Sie besteht aus 3 Zimmern, einer Küche, die mit einer offenen Küche versehen ist (Einbauküche bestehend aus einem Ceranfeldherd mit Backofen, einer Geschirrspülmaschine, einer Dunstabzugshaube, einem Kühlschrank, einer Spüle und Einbauschränke), einem Duschbad mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einem Süd-Balkon und hat eine Gesamtwohnfläche von ca. 75 m². Der Wohnung ist ein Pkw-Stellplatz und ein Abstellraum zugeordnet.
Für das Gebäude ist ein Energiebedarfsausweis ausgestellt, Endenergiebedarf 31,41 kWh (m²a), Baujahr Anlagentechnik 2022, Energieeffizienzklasse A.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 02.04.2034
Endenergiebedarf: 31.41 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 2022
Wesentlicher Energieträger: Luft/Wasser Wärmepumpe
Klasse: A
Energieausweis
Energieausweis | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 02.04.2034 |
Endenergiebedarf | 31,41 kWh/(m²a) |


Ausstattung
Lage
Relativ zentrale, verkehrsgünstige Lage ca. 10-12 Gehminuten vom Heider Stadtzentrum entfernt; Heide ist Kreisstadt, hat ca. 21.100 Einwohner + Umlandgemeinden, Fachhochschule, Grund- Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Westküstenklinikum, gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, etc. sowie gute Sport- und Freizeitmöglichkeiten, z.B.: Hallenbad, Tennis, etc., nach Hamburg ca. 1 Autostunde über BAB, zur Nordsee ca. 15-20 Autominuten.
Sonstige Angaben
Die Verbrauchskosten für Strom zahlt der Mieter an den Vermieter.
Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt.
Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, der 2 Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.