Exkl. 3-Zimmer-Wohnung im 1. OG in der Nähe des WKK's in Heide, Kreis Dithmarschen
ImmoNr | 2025221 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Miete |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Etagenwohnung |
PLZ | 25746 |
Ort | Heide |
Land | Deutschland |
Etage | Hochparterr |
Baujahr | 1930 |
Wohnfläche | 65 m² |
Anzahl Zimmer | 3 |
Befeuerung | Gas |
Heizungsart | Zentralheizung |
Netto Kaltmiete | 575 € |
Kaltmiete | 575 € |
Nebenkosten | 100 € |
Kaution | 1.725 € |
Objektbeschreibung
Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines ruhigen 6-Parteien-Hauses in Heide, Kreis Dithmarschen. Sie verfügt über 3 Zimmer, einer Küche (neuwertige Einbauküche mit Herd, Dunstabzugshaube, Spüle, Kühlschrank, Gefrierschrank sowie Ober- und Unterschränken), einem Wannenbad und hat eine Gesamtwohnfläche von ca. 65 m². Der Wohnung ist ein Kellerraum zugeordnet. Der Gemeinschaftsgarten kann mitgenutzt werden.
Für das Gebäude ist ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt, Endenergieverbrauch 213,7 kWh (m²a), Baujahr Wärmeerzeuger 2015, Energieeffizienzklasse G.
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 01.04.2030
Endenergieverbrauch: 213.70 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1930
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: G
Energieausweis
Energieausweis | Verbrauchsausweis |
Energieausweis gültig bis | 01.04.2030 |
Endenergieverbrauch | 213,7 kWh/(m²a) |


Ausstattung
Lage
Heide ist Kreisstadt, hat ca. 22.000 Einwohner + Umlandgemeinden, Fachhochschule, Westküstenklinikum, gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, etc. sowie gute Sport- und Freizeitmöglichkeiten, z.B.: Hallenbad, Tennis, etc. Nach Hamburg ca. 1 Autostunde über BAB, zur Nordsee ca. 15-20 Autominuten.
Sonstige Angaben
Die Verbrauchskosten für Gas, Wasser und Strom werden direkt an die Versorgungsträger gezahlt.
Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt.
Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, der 2 Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.