Gepflegter barrierearmer Bungalow mit Garage in Stadtrandlage in Meldorf, Kreis Dithmarschen
| ImmoNr | 2024804 |
| Nutzungsart | Wohnen |
| Vermarktungsart | Miete |
| Objektart | Haus |
| Objekttyp | Bungalow |
| PLZ | 25704 |
| Ort | Meldorf |
| Land | Deutschland |
| Baujahr | 1970 |
| Wohnfläche | 150 m² |
| Grundstücksgröße | 700 m² |
| Anzahl Zimmer | 5 |
| Befeuerung | Gas |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Kabel Sat TV | Ja |
| Stellplätze | 1 Garage |
| Kaltmiete | 960 € |
| Nebenkosten | 100 € |
| Kaution | 2.880 € |
Objektbeschreibung
Der Bungalow befindet sich in einer Wohnlage am Stadtrand von Meldorf, Kreis Dithmarschen. Er besteht aus 5 Zimmern, einer Küche, die mit einer Einbauküche versehen ist (bestehend aus einem Ceranfeldherd, einem Backofen, einer Dunstabzugshaube, einer Geschirrspülmaschine, einem Kühlschrank und Einbauschränken), einem Dusch- und Wannenbad, einem Gäste-WC, einem Hauswirtschaftsraum, einem Partyraum, einer Terrasse und hat eine Wohnfläche von ca. 150 m². Das Objekt besticht durch div. Details wie z. B. einem Kaminofen im Wohnzimmer. Eine Garage mit Sektionaltor sowie ein pflegeleichter Garten sind dem Objekt zugeordnet.
Für das Gebäude ist ein Endenergiebedarfsausweis ausgestellt, Endenergiebedarf 179,2 kWh (m²a), Baujahr Anlagentechnik 2002, Energieeffizienzklasse F.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 06.07.2034
Endenergiebedarf: 179.20 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1970
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: F
Energieausweis
| Energieausweis | Bedarfsausweis |
| Energieausweis gültig bis | 06.07.2034 |
| Endenergiebedarf | 179,2 kWh/(m²a) |
Ausstattung
Lage
Ruhige, schöne Wohnlage in einer reinen Wohnstraße; Meldorf hat ca. 8.200 Einwohner + Umlandgemeinden, sämtliche Schulen, Behindertenwerkstätten, gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, etc., diverse Vereine, Hallenbad, Tennisanlagen, Gastronomie, etc., Sehenswert ist der Meldorfer Dom sowie die Altstadt, zur Nordsee ca. 10 Autominuten, nach Hamburg ca. 50 Autominuten.
Sonstige Angaben
Die Verbrauchskosten für Gas und Strom werden direkt an die Versorgungsträger gezahlt.
Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt.
Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, welcher 2 Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.

